SIGNAL IDUNA Berufshaftpflicht
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Die wichtigste Versicherung für Ihr Unternehmen
Berufshaftpflichtversicherung
Gewerbe professionell absichern
Unsere Services
Aus dem Unternehmensalltag
Die Berufshaftpflichtversicherung
Ist die Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll ?
Michael Mehringer, Inhaber einer Schreinerei, hat einen schlechten Tag: Seine Mitarbeiterin Lea ist krank und eine Lieferung trifft zu früh ein. Überall stapeln sich Kisten und Holzmaterial. Im Gewusel des Tagesgeschäfts bleibt eine Kabeltrommel mitten im Gang stehen. Ausgerechnet Stammkunde Klaus Bleidick stolpert darüber und bricht sich den Oberschenkelhals. Ein Albtraum! Zum Glück hat Klaus vorgesorgt. Seine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt alle Behandlungskosten. So kann Klaus gesund werden und Michael bleibt von einem finanziellen Schaden verschont.
Behandlungs- und Heilbehandlungskosten, Reha-Kosten und Schmerzensgeld: 33.330 €
Gewinnausfall und Ersatzkraft für Klaus: 10.550 €
Schadenkosten gesamt: 43.880 €
Betriebshaftpflicht für Handwerker
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Berufshaftpflicht für Einzelunternehmen
Berufshaftpflichtversicherung
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SIGNAL IDUNA Berufshaftpflichtversicherung
umfassender Schutz bei Schadenersatz
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- Alle, die ihr Unternehmen finanziell absichern wollen. Die gesetzlichen Haftungsvorschriften in Deutschland sind streng geregelt. Auch kleine Unachtsamkeiten können hohe Schadensersatzforderungen verursachen.
- Egal, in welcher Branche Sie tätig sind. Fehlerhafte Dienstleistungen im Handwerk und Handel haben genauso finanzielle Folgen wie Lebensmittelvergiftungen in Hotels.
- Auch für Freischaffende und Selbstständige wichtig. Hier ist vor allem eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll – eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die auf jeweilige Risiken des Berufs zugeschnitten ist. Beispiel: Sie arbeiten in der Wirtschaftsprüfung und Ihnen passiert ein Beratungsfehler.
- Wichtig zu wissen: Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. In bestimmten Fällen kann Sie allerdings vertraglich notwendig sein – beispielsweise, wenn Sie Geschäftsräume anmieten oder an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.
- Die Berufshaftpflichtversicherung sichert Freischaffende wie Ärztinnen und Ärzte, Steuerberatende oder Architektinnen und Architekten vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehler ab. Verursacht beispielsweise ein Arzt einen Behandlungsfehler, eine Anwältin einen Beratungsfehler oder ein Architekt einen Planungsfehler, springt die Versicherung ein und deckt die dadurch entstandenen Vermögensschäden. Oft sind auch Personen- und Sachschäden mitversichert oder können zusätzlich abgesichert werden. Die genauen Regelungen weichen nach Beruf und Bundesland ab.
- Die Betriebshaftpflichtversicherung – auch Firmenhaftpflichtversicherung genannt – schützt Unternehmen aller Art vor Schäden, die durch den Betrieb, Mitarbeitende, Betriebsmittel oder Produkte verursacht werden. Beispiele: Ein Kunde stürzt im Laden, ein Mitarbeitender beschädigt Kundeneigentum oder ein fehlerhaftes Produkt verursacht einen Schaden. Der Fokus liegt auf Personen- und Sachschäden.
Die Beiträge für eine Berufshaftpflichtversicherung beginnen bereits bei wenigen hundert Euro im Jahr. Die genaue Zusammensetzung Ihres Beitrags hängt von verschiedenen Faktoren ab: Branche, Umsatz, Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Zusatzleistungen.
Nein. Die Berufshaftpflichtversicherung ist in Deutschland für Gewerbe keine Pflicht. Allerdings kann sie vertraglich vorgeschrieben sein, zum Beispiel beim Anmieten von Geschäftsräumen oder bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.
Bestimmte Berufsgruppen sind allerdings verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie ist auf die speziellen Risiken des Berufs zugeschnitten, zum Beispiel für:
- Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte oder Tierärztinnen und Tierärzte
- Apothekerinnen und Apotheker
- Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare oder Patentanwältinnen und Patentanwälte
- Steuerberatende und Wirtschaftsprüfende
Personenschäden betreffen die Gesundheit sowie das körperliche und geistige Wohlbefinden eines Menschen. Wenn sich beispielsweise eine Kundin oder ein Kunde in Ihren Geschäftsräumen verletzt, können Behandlungskosten, Schmerzengeld, Verdienstausfall, Rentenzahlungen und weitere Kosten anfallen. Beispiele: Knochenbrüche, Schnittwunden, Verbrennungen oder Gehirnerschütterungen.
Sachschäden entstehen, wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden Kundeneigentum oder gemietete Geräte und Werkzeuge versehentlich beschädigen oder zerstören. Sie führen zu Reparaturkosten, Ersatzbeschaffungskosten oder Wertminderungen.
Vermögensschäden ziehen finanzielle Verluste für Kundinnen und Kunden oder andere Unternehmen nach sich, die ausgeglichen werden müssen. Dabei unterscheiden Versicherer zwischen echten und unechten Vermögensschäden. Der Unterschied:
Definitiv! Auch in kleineren Betrieben können schnell Unachtsamkeiten passieren, die hohen Schadenssummen zur Folge haben. Insbesondere bei geringen Umsätzen kann ein Haftungsanspruch mit Kosten in vier- bis fünfstelliger Höhe schnell Ihre unternehmerische Existenz bedrohen. Das Risiko sollten Sie nicht eingehen.
persönliche Beratung
Berufshaftpflicht für Dienstleister
Für wen ist die Berufshaftpflichtversicherung ?
• Handwerksbetriebe
• Bauunternehmen
• Dienstleister & Berater
• Einzelhändler
• Gastronomie
• IT- & Medienunternehmen
• Freiberufler
• Start-ups