SIGNAL IDUNA Altersvorsorgedepot
- bis zu 540 € staatliche Grundzulage jährlich
- bis zu 300€ Kinderzulage pro Kind & Jahr
- Fonds & ETFs für langfristige Renditechancen
- Auch für Selbstständige & Freiberufler
staatliche Förderungen & Zuschüsse sichern
SIGNAL IDUNA Altersvorsorgedepot
starke Renditechancen durch Fonds & ETFs
Ab 2027 wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu aufgestellt.
Das Altersvorsorgedepot ist dann dabei eine von mehreren neuen Fördermöglichkeiten und bietet insbesondere durch die Anlage in Fonds und ETFs neue Gestaltungsmöglichkeiten für den langfristigen Vermögensaufbau.
Mit dem Altersvorsorgedepot können Sie staatliche Förderungen & Kinderzulagen nutzen und gleichzeitig die Chancen von Fonds und ETFs für Ihren langfristigen Vermögensaufbau nutzen.
Das SIGNAL IDUNA Altersvorsorgedepot richtet sich insbesondere an Menschen, die langfristig für ihren Ruhestand vorsorgen und dabei die Renditechancen am Kapitalmarkt durch Fonds & ETFs nutzen möchten.
✅ Was ist das SIGNAL IDUNA Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, die ab 2027 angeboten werden soll.
Anders als bei klassischen Altersvorsorgeprodukten steht beim Altersvorsorgedepot die Kapitalanlage in Fonds und ETFs im Mittelpunkt.
Dadurch sollen langfristig höhere Renditechancen möglich werden.
Gleichzeitig sieht die neue staatliche Förderung attraktive Zulagen und steuerliche Vorteile vor.
Das Altersvorsorgedepot ist damit besonders interessant für Menschen, die:
✔ langfristig Vermögen für das Alter aufbauen möchten
✔ die Chancen der Kapitalmärkte nutzen möchten
✔ in Fonds und ETFs investieren möchten
✔ staatliche Förderungen nutzen möchten
✔ ihre Altersvorsorge frühzeitig aufbauen möchten
✔ eine Alternative zur bisherigen Riester-Rente suchen
Erfahren Sie im Nachfolgenden mehr über das Altersvorsorgedepot, das ab dem 01.01.2027 in Kraft tritt.
Unsere Services
staatliche Zuschüsse, Kinderzulage und Rendite
SIGNAL IDUNA Altersvorsorgedepot
Fördermöglichkeiten des Altersvorsorgedepots
Ab 2027 werden keine neuen Abschlüsse nach dem bekannten Riester-Modell mehr möglich sein. Bestehende Riester-Verträge bleiben mit vollem Bestandsschutz uneingeschränkt bestehen & förderfähig.
Durch das neue Altersvorsorgedepot soll die Grundzulage künftig stärker an den eigenen Sparbeitrag gekoppelt sein. Nach der aktuell beschlossenen Förderregelung sind z.B. bis zu 540€ Grundzulage pro Jahr möglich. Zusätzlich können bis zu 300€ Kinderzulage pro Kind und Jahr vorgesehen sein. Für junge Menschen unter 25 Jahren ist außerdem ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro vorgesehen.
✅Ein wesentlicher Unterschied zur klassischen Riester-Rente:
Das neue Altersvorsorgedepot soll ohne vorgeschriebene Beitragsgarantie auskommen.
Dadurch kann das angesparte Kapital stärker in chancenorientierte Anlagen wie Fonds und ETFs investiert werden.
✅Sie können langfristig vom Kapitalmarkt profitieren
Je länger Gelder investiert bleiben, desto mehr Zeit steht für die Entwicklung des Vermögens zur Verfügung. Gerade bei der Altersvorsorge spielt der langfristige Anlagehorizont eine wichtige Rolle. Das Altersvorsorgedepot verbindet deshalb die langfristige Vorsorge für den Ruhestand mit den Renditechancen des Kapitalmarktes.
✅Altersvorsorgedepot für Selbstständige
Das neue Fördermodell soll ab 2027 auch Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden offenstehen.
Damit kann das Altersvorsorgedepot insbesondere für Alleinstehende, Paare, Familien und Selbstständige interessant sein, die ihre Altersvorsorge eigenständig aufbauen und staatliche Förderungen nutzen möchten.
Ab 2027 das neue
SIGNAL IDUNA Altersvorsorgedepot
staatliche Förderungen & Informationen
1. Sie sparen regelmäßig für Ihre Altersvorsorge
✔ Mindesteigenbetrag: 120 € jährlich
✔ maximal förderfähiger Betrag: 1.800 € jährlich
2. Ihr Sparbeitrag wird in Fonds & ETFs angelegt
3. Sie können jährlich folgende staatliche Förderungen erhalten:
✔ Grundzulagen
✔ Kinderzulagen
✔ Berufseinsteigerbonus
4. Im Ruhestand beginnt die Auszahlungsphase
Die Reform sieht grundsätzlich eine lebenslange Rentenzahlung oder alternativ einen langfristigen Auszahlungsplan vor.
✅Was ist die Grundzulage?
Die Grundlage bildet ein max. förderfähiger Betrag in Höhe von 1.800 € jährlich.
✔ 50% auf die ersten 360 € Ihres Jahresbeitrags, also 180 €
✔ zuzüglich 25% auf jeden weiteren Euro bis max. 1.800 €, also weitere 360 €
Die maximal mögliche Grundzulage beträgt also 540 € (180 € + 360 €) im Jahr.
✅Was ist die Grundzulage für Eheleute Lebenspartnerschaften?
Selbst ohne eigenes Einkommen, zum Beispiel wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder, kann Ihr(e) Partner/Partnerin von der staatlichen Förderung profitieren - maximal 175€ jährlich.
✔ Voraussetzung: Zahlung des Mindestbetrags i.H.v. 120 € jährlich
✅Was ist die Kinderzulage?
Max. 300 € für jedes kindergeldberechtigte Kind im Haushalt pro Jahr.
✅Was ist der Berufseinsteiger-Bonus?
Unter 25-jährige erhalten einmalig einen zusätzlichen staatlichen Bonus von 200 €.
✅ Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Nach der derzeit geltenden gesetzlichen Regelung sind unter anderem folgende maximale Förderungen vorgesehen:
✔ Grundzulage: max. 540 € jährlich
✔ evtl. Grundzulage für Ehe-/Lebenspartner max. 175 € jährlich
✔ Kinderzulage: max. 300 € je Kind/Jahr
✔ Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 €
Lassen Sie sich beraten.
SIGNAL IDUNA Altersvorsorgedepot
FAQ
Häufige Fragen - SIGNAL IDUNA Altersvorsorgedepot
Das SIGNAL IDUNA Altersvorsorgedepot ist eine staatlich geförderte
Form der privaten Altersvorsorge. Im Mittelpunkt steht die langfristige Anlage
des angesparten Kapitals, beispielsweise in Fonds und ETFs. Durch die
staatliche Förderung kann das eigene Vorsorgekapital zusätzlich aufgestockt
werden.
Es gibt folgende Zulagen: Grundzulage, Grundzulage für Ehe-/Lebenspartner, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus.
Die Grundzulage berechnet sich wie folgt:
Wenn Sie bis zu 360 € im Jahr einzahlen, erhalten Sie pro gezahltem Euro 50 Cent vom Staat dazu. Wenn Sie darüber hinaus (361 € bis 1.800 €) im Jahr einzahlen, erhalten Sie pro eingezahltem Euro 25 Cent. Die maximal mögliche Grundzulage beträgt also 540 € im Jahr.
Wie hoch ist die Grundzulage für Ehe-/Lebenspartner?
Die Zulage gibt es, wenn der Ehe-/Lebenspartner(in) keine berufliche Tätigkeit ausübt, beispielsweise wegen Betreuung der gemeinsamen Kinder. Voraussetzung ist, dass Sie selbst einen eigenen Sparvertrag haben und Sie aktiv mit Ihrem Einkommen Beiträge ins eigene Depot einbezahlen. Dann erhält der/die Ehe-/Lebenspartner 175 € an Zulagen pro Jahr, sofern ein Mindestbetrag in Höhe von 120 € im Jahr einbezahlt werden.
Wie hoch sind die Kinderzulagen?
Für jedes Kind erhalten Sie pro eingezahltem Euro 1 € vom Staat. die maximal mögliche Kinderzulage beträgt dann maximal 300 € im Jahr pro Kind.
Wie hoch ist der Berufseinsteigerbonus?
Es gibt einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 € in das Altersvorsorgedepot, wenn berufstätige noch keine 25 Jahre alt sind.
Ja, das ist grundsätzlich möglich.
Wenn Sie das Kapital für die eigene Immobilie – also für den Kauf, Bau, die Sanierung oder den altersgerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum – verwenden, ist dies vollkommen zulässig und Sie behalten alle staatlichen Zulagen und Steuervorteile.
Lassen Sie sich das Guthaben dagegen vorzeitig für andere private Zwecke auszahlen, gilt dies als förderschädlich, sodass Sie die erhaltenen staatlichen Förderungen und Steuervorteile zurückzahlen müssen.
Sie bestimmen selbst, wann es losgeht – frühestens ab dem 65. und spätestens ab dem 70. Lebensjahr. Auch bei der Auszahlung haben Sie die freie Wahl. Lassen Sie sich Ihr Guthaben als lebenslange Rente oder über einen flexiblen Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr auszahlen.
Besonders attraktiv: Zum Start können Sie sich bis zu 30 % des gesamten Kapitals auf einen Schlag sichern. Und auf alle Auszahlungen fallen im Ruhestand keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
Das neue Modell der staatlich geförderten Altersvorsorge soll
grundsätzlich auch für Selbstständige und weitere Personengruppen zugänglich
sein. Damit kann das Altersvorsorgedepot eine interessante Möglichkeit sein,
die private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung zu verbinden.
Bestehende Riester-Verträge werden durch das neue
Altersvorsorgedepot nicht automatisch beendet. Für bestehende Verträge gelten
weiterhin die jeweiligen Regelungen. Ob ein Wechsel in ein neues
Altersvorsorgemodell sinnvoll ist, hängt von der individuellen
Vertragssituation und den persönlichen Vorsorgezielen ab.
Können die Zulagen für die Riesterrente und das Altersvorsorgedepot gleichzeitig genutzt werden?
Nein, man muss sich für ein Fördermodell entscheiden. Wer schon einen Riester-Vertrag hat, kann diesen wie gewohnt weiterführen oder das Riester-Vermögen flexibel in das neue Fördermodell übertragen.
Wichtig zu wissen: Wer einmal in die neue Förderung gewechselt ist, kann nicht mehr in die bisherige Riester-Förderung zurückkehren.
Beispielberechnungen zum
SIGNAL IDUNA Altersvorsorgedepot
staatliche Förderung & Renditechancen kombinieren
✅Beispielberechnung für eine Familie, zwei Kinder, mit jährlicher Sparrate von 1.800€ bzw. 150€ monatlich, beide berufstätig.
✔ Grundzulage:
• 50% von 360€ = 180€
• 25% von 1.440€ = 360€
✔ Kinderzulage 2 Kinder
• 2 x 300€ = 600€
Die Familie erhält die maximale Grundzulage in Höhe von 540€ und eine Kinderzulage mit 600€ (1.140€ jährlich) im Jahr der jeweiligen Einzahlung.
✅Beispielberechnung für eine alleinstehende Person, ohne Kinder, jährliche Sparrate 1.800€ bzw. 150€ monatlich.
✔ Grundzulage:
• 50% von 360€ = 180€
• 25% von 1.440€ = 360€
In Summe erhält die Person 540€ an Grundzulage im Jahr der jeweiligen Einzahlung.
✅Beispielberechnung für eine alleinstehende Person ohne Kinder mit jährlicher Sparrate von 1.200€ bzw. 100€ monatlich.
✔ Grundzulage:
• 50% von 360€ = 180€
• 25% von 840€ = 210€
In Summe erhält die Person 390€ an Grundzulage im Jahr der jeweiligen Einzahlung.
✅Beispielberechnung für eine Familie mit zwei Kindern mit jährlicher Sparrate von 1.800€ bzw. 150€ monatlich. Es ist nur eine Person im Haushalt berufstätig. Es soll die Grundzulage für Ehepartner genutzt werden.
Da hier die Grundzulage für Ehepartner zum Tragen kommt, ist es sinnvoll zwei Verträge (mittelbare und unmittelbare Förderung) aufzusetzen.
✔ Grundzulage:
• 50% von 360€ = 180€
• 25% von 1.440€ = 360€
In Summe erhalten Sie 540€ an Grundzulage
✔ Grundzulage für Ehepartner
• 175€, da der/die nicht berufstätige Ehepartner(in) mind. 120€ pro Jahr im Zweitvertrag bespart
✔ Kinderzulage 2 Kinder
• 2 x 300€ = 600€
Die Familie erhält Zulagen & Zuschüsse in Höhe von 1.315€ im Jahr der jeweiligen Einzahlung.
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