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Krankenversicherung - beitragsstabil und exzellent

Signal Iduna private Krankenversicherung

Vom Einsteiger- bis zum Hochleistungstarif möglich
  • Start-, Komfort-, Exklusivtarife zu besten Preisen
  • professionelle Beratung
  • Beitragsstabil und über 117 Jahre Erfahrung
  • Einer der größten Krankenversicherer deutschlands

Einsteiger- bis Hochleistungstarif

SIGNAL IDUNA private Krankenversicherung

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Die Tarife der SIGNAL IDUNA privaten Krankenversicherung bieten einen exzellenten, ausgereiften, beitragsstabilen und zertifizierten Versicherungsschutz,

Denn kaum etwas ist so einzigartig wie der eigene Körper.

Mit einer privaten Krankenversicherung schützen Sie Ihre Gesundheit mit maßgeschneiderten Leistungen.

Sie genießen viele Vorteile – von bevorzugter Behandlung über stabile Beiträge bis hin zu den digitalen Services der SIGNAL IDUNA Gesundheitswelt. Dabei bezahlen Sie nur das, was Sie benötigen, und profitieren von hohen Rückerstattungen.

Prämie für Ihre Gesundheit: Wenn Sie ein Jahr lang nur Vorsorgeuntersuchungen und keine medizinische Behandlung in Anspruch nehmen, zahlt SIGNAL IDUNA Ihnen zwei Monatsbeiträge plus einen Bonus von bis zu 1.200 Euro zurück – Jahr für Jahr.

Sie können bei uns sofort in den Höchstleistungstarif einsteigen oder eine andere Preis-Leistungsvariante wählen. Die Tarife sind flexibel, sodass Sie auch später in einen besseren Tarif wechseln können.

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Wir melden uns garantiert innerhalb von 24-Stunden bei Ihnen zurück.

SIGNAL IDUNA private Krankeversicherung

FAQ

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt die maximale Höhe des Einkommens an, das zur Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen wird.

Was sind die Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze?

Für Privatversicherte ist diese Regelung deshalb wichtig, weil mit ihrer Hilfe unter anderem der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV errechnet wird.

Besteht eine Versicherungspflicht zur Krankenversicherung?

Ja, seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die sogenannte Allgemeine Versicherungspflicht, die jeden deutschen Bundesbürger dazu verpflichtet, sich mithilfe einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abzusichern.

Auf welcher Grundlage wird entschieden, ob man sich gesetzlich oder privat versichert?

Ob eine Aufnahme in eine private Krankenversicherung möglich ist oder ob eine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, entscheidet sich bei Arbeitnehmern über das Jahreseinkommen. Gegenwärtig sind in Deutschland alle Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von weniger als 73.800 Euro dazu verpflichtet, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Beamte, Selbstständige und Studenten sowie Arbeitnehmer mit einem höheren Jahreseinkommen können sich entweder freiwillig gesetzlich versichern oder privat.

Mit den sogenannten Altersrückstellungen sorgen Krankenversicherungen dafür vor, dass der Beitrag nicht alleine durch das Älterwerden steigt.

In Deutschland werden Altersrückstellungen nur durch private Krankenversicherer gebildet. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Umlageverfahren. 

Dabei werden die aktuellen gesetzlichen Leistungsausgaben als Beiträge auf die gesetzlich Versicherten umgelegt.

Seit dem 1. Januar 2000 gilt die sogenannte 10-Prozent-Regel. Diese schreibt es privaten Krankenversicherern gesetzlich vor, bei Neuverträgen für Versicherte im Alter zwischen 22 und 61 Jahren mindestens zehn Prozent auf jede monatlich gezahlte Versicherungsprämie aufzuschlagen.

Was ist ein Arbeitgeberzuschuss und wie hoch ist er?

In Deutschland beteiligen sich Arbeitgeber mit einem Zuschuss an der privaten Krankenversicherung ihrer Angestellten. 2021 liegt der gesetzlich verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur PKV bei maximal 384 Euro im Monat.

Ist der Arbeitgeberzuschuss steuerfrei?

Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss berechnet sich am Arbeitgeberanteil für die Krankenversicherungspflicht und ist steuerfrei. Geht er jedoch darüber hinaus, dann sind Steuern auf den Zuschuss zu entrichten.

Die Erstbehandlung erfolgt immer durch Ihren Hausarzt oder Hausärztin (Allgemeinmediziner, praktischer Arzt, Internist oder Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe). Ein sonstiger Facharzt sollte erst nach Überweisung zurate gezogen werden.

  • Die sogenannte Beitragsrückerstattung bezeichnet die Rückerstattung von bereits gezahlten Versicherungsbeträgen an den Versicherten. Zu unterscheiden ist hier zwischen einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung, bei der die Frage, ob eine Rückzahlung geleistet wird, maßgeblich vom wirtschaftlichen Erfolg der Versicherung abhängt, und einer erfolgsunabhängigen oder garantierten Beitragsrückerstattung.
  • Eine Beitragsrückerstattung wird in der Regal dann geleistet, wenn der Versicherte über ein ganzes Versicherungsjahr keinerlei Rechnungen eingereicht hat – also die Leistungen der Versicherung nicht in Anspruch genommen hat.