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SIGNAL IDUNA Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS - Angebot hier anfordern
  • volle Leistung ab 50% Berufsunfähigkeit
  • keine abstrakte Verweisung im Leistungsfall
  • flexibel ausgestaltbar auch für die Zukunft
  • Mit uns - Unabhängig von staatlichen Leistungen

SIGNAL IDUNA Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS Testsiegertarif

Die SIGNAL IDUNA Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS ist ein zertifizierter, ausgereifter, flexibler und ausgezeichneter Schutz für Ihr Einkommen.

Wir sind seit mehreren Jahrzehneten Ansprechpartner für die Absicherung von Einkommen und bieten Ihnen mit der SIGNAL IDUNA Berufsunfähigkeitsversicherung einen starken und verlässlichen Partner.

Die Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bei SIGNAL IDUNA sind folgende:

- Volle BU-Rente ab 50% Berufsunfähigkeit, Demenz oder Pflegebedürftigkeit.
Voraussetzung: BU voraussichtlich mind. 6 Monate bzw. 2 Jahre (je nach Tarif) oder bereits 6 Monate bestanden.

- Keine abstrakte Verweisung: Wenn Sie in Ihrem aktuellen Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, zahlt unsere Versicherung – und verlangt nicht, dass Sie einer anderen Tätigkeit nachgehen.

- Arbeitsunfähigkeit absicherbar: Krankheit oder Unfall? Nach 6 Monaten Krankschreibung erhalten Sie mit unserem Arbeitsunfähigkeitsschutz bis zu 24 Monate Leistungen. Dieser Schutz ist zusätzlich zu vereinbaren.

- Inflation mindert den Wert Ihres Geldes. Eine BU-Rente von 1.200 Euro reicht heute, aber nicht in 20 Jahren. Mit der optionalen Beitragsdynamik wächst Ihre BU-Rente stetig mit.

- Flexibel anpassbar: Heirat oder Elternschaft? Übernehmen Sie finanzielle Verantwortung für Ihre Familie. Mit unserer Ausbaugarantie passen Sie Ihren Schutz individuell an – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

- Absicherung Ihres vollen Nettogehaltes ist möglich.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen sich Ihr unverbindliches und individuelles Angebot von uns erstellen oder rufen uns an unter 07225/3588.

Wir melden uns garantiert innerhalb 24-Stunden bei Ihnen zurück!

SIGNAL IDUNA Berufsunfähigkeitsversicherung

FAQ

oftgestellte Fragen

Um Ihre Lebensqualität und das gewohnte Lebensumfeld auch im Fall einer Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit weiter genießen zu können, sollten Sie den möglichen Verlust Ihrer Arbeitskraft unbedingt in angemessener Höhe absichern. Das folgende Rechenbeispiel zeigt Ihnen, wie Sie die entsprechende Versorgungslücke anhand Ihrer aktuellen Gehaltsunterlagen und der Ihnen vorliegenden Renteninformationen selbst bestimmen können.

Beispiel:

Ihr monatliches Bruttoeinkommen: 3.000 €

Ihr monatliches Nettoeinkommen: 2.100 €

Erwerbsminderungsrente (max. eventuelle staatl. Zahlung): 1.080 €                                            (Fausformel: 36% vom Bruttoeinkommen)

Ihre angenommene Versorgungslücke: 1.020 € monatlich

Es empfiehlt sich die Berufsunfähigkeitsrente höher zu versichern, da die staatliche Erwerbsminderungsrente nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ausbezahlt wird.

  • Von einer Berufsunfähigkeit spricht man, wenn ein Arbeitnehmer wegen gesundheitlicher ­Probleme für einen längeren Zeitraum nicht in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % auszuüben. Tritt dieser Fall ein, so greift unsere hier vorgestellte Berufsunfähigkeitsversicherung und es wird – abhängig von den jeweils geltenden Leistungsvoraussetzungen – eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente  in vereinbarter Höhe ausgezahlt.
  • Eine Erwerbs­unfähig­keit ist erst dann gegeben, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht mehr oder nur noch in einem sehr geringen Maße (z.B. weniger als 3 Stunden täglich) berufstätig sein kann. Tritt dies nach Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein, so wird dem Versicherten je nach den Leistungsvoraussetzungen des gewählten Versicherungsunternehmens eine monatliche Erwerbsunfähigkeitsrente in zuvor vereinbarter Höhe ausgezahlt.

Wichtig: Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützt nicht bei Berufsunfähigkeit! Sie leistet erst deutlich später als die Berufsunfähigkeitsversicherung, denn Getreu dem Motto: "Irgendeinem Erwerb werden Sie schon noch nachgehen können."

Fazit: Eine BU ist unumgänglich und sollte so hoch wie möglich abgesichert werden!

Der Grad der Berufsunfähigkeit hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören:

  • Erkrankung/Unfall: Der Grad der Berufsunfähigkeit hängt von der Ausprägung und Schwere der Erkrankung bzw. der Unfallfolgen ab – und wie weit diese Einfluss auf den auszuübenden Beruf haben.   
  • Ausgeübter Beruf: Hier wird unterschieden zwischen Haupttätigkeiten (Essenz des Berufs) und Nebentätigkeiten (Tätigkeiten, die mit dem Beruf verbunden sind, aber nicht charakteristisch für ihn sind, z. B. Buchhaltung oder Fahrtätigkeiten). Ausschlaggebend ist, wie stark sich die Krankheit auf diese Tätigkeiten ausübt.  
  • Zeit: Ist es der Person gesundheitlich möglich, ihre Tätigkeiten – rein von der Zeit her – noch zu 50 Prozent auszuüben?  

Eine BU gehört zu den wichtigsten Versicherungen, deshalb sollte jeder und jede versuchen, eine abzuschließen – auch mit Vorerkrankung. 

Bei vielen Vorerkrankungen müssen Sie nicht mit einer Ablehnung rechnen, höchstens mit einem Risikozuschlag oder einem Ausschluss

Haben Sie entsprechende Vorerkrankungen? Zögern Sie nicht und nehmen mit uns Kontakt auf, wir nehmen eine entsprechende Prüfung für Sie anonym vor, sodass Sie mit dem Ergebnis sicher gehen können ein exzellentes Ergebnis zu erzielen.

Die SIGNAL IDUNA Berufsunfähigkeitsversicherung SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS keine sogenannte "abstrakte Verweisung" auf andere Berufe.

Entscheiden Sie sich für einen unserer beiden Berufsunfähigkeits-Tarife, wird es für Sie im Fall einer Erkrankung keine Verweisung auf einen anderen Beruf geben. 

Die abstrakte Verweisung ist in unseren Vertragsbedingungen explizit ausgeschlossen – Sie werden also nicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen, die Sie aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung vielleicht noch ausüben könnten.

Nein, bei einem Berufswechsel bleiben Sie weiterhin über Ihren bestehenden Vertrag versichert. Sie müssen Ihren alten Vertrag weder kündigen noch einen neuen abschließen.