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Berufshaftpflichtversicherung

für Zahnärzte

schon ab 294,37€ im Jahr
  • der günstigste Versicherungsschutz
  • Behandlungsfehler absichern
  • mit passivem Rechtsschutz
  • für Inhaber und alle Angestellten

schon ab 294,37 € im Jahr

Zahnarzthaftpflichtversicherung

ohne Selbstbeteiligung

hier erhalten Sie Ihre essenzielle Berufshaftpflichtversicherung schon
ab 294,37€ im Jahr. Ohne Selbstbeteiligung und inklusive der privaten Haftpflichtversicherung.

ab 294,37€ im Jahr

Zahnarzthaftpflichtversicherung

Deckungssumme ab 3 Mio €

zu diesem günstigen Beitrag sind Zahnärzte und Kieferorthopäden ohne Fortbildung zum Fachzahnarzt für Oralchirurgie ambulant in freier Praxis einschl. Implantatbehandlung versicherbar. Oralchirurgen können sich gegen Beitragszuschlag ebenfalls versichern. Angestellte Assistenzahnärzte in freier Praxis erhalten den Versicherungsschutz bereits ab 37,12€ im Jahr.
ja, unsere Privathaftpflichtversicherung Premium und die Tierhalterhaftpflichtversichert für Hunde oder Pferde ist mit einer Deckungssumme von 75 Mio € beitragsfrei enthalten.
ja. Das am 20.07.2021 in Kraft getretene Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz sieht vor, dass bei Anträgen an den Zulassungsausschuss ab sofort ein ausreichender Berufshaftpflichtversicherungsschutz nachzuweisen ist. Im Rahmen der Antragstellung beim Zulassungsausschuss erfolgt dieser Nachweis durch die Vorlage einer Versicherungsbescheinigung durch den Versicherer nach § 113 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes.
zum Jahresbeitrag in Höhe von 294,37€ ist der Vertrag wie von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung gefordert mit einer Deckungssumme von 3 Mio € pauschal für Personen,- Sach,- und Vermögensschäden ausgestattet. Gegen geringe Beitragszuschläge sind auch höhere Deckungssummen möglich.
nein, es kann aber eine Selbstbeteiligung im Schadenfall gegen Beitragsnachlass vereinbart werden.
mitversichert ist die Durchführung von Hausbesuchen, beruflichen Veranstaltungen und Fortbildungen, Onlinesprechstunden, die nebenberufliche betriebsärztliche Tätigkeit, gelegentliche Gutachtenerstellung / Konsiliarstätigkeit, Besitz und Verwendung von medizinischen Geräten, Off-Label- Use/Compassionate-Use Für Praxisinhaber und sofern mitversichert: Außerdienstliche ambulante Tätigkeit wie Gutachtertätigkeiten, Vertretung eines vorübergehend verhinderten Arztes, ärztlicher Freundschaftsdienst im Bekanntenkreis, ärztlicher Sonntags- und Notdienst und Behandlung in Notfällen / Erste-Hilfe-Leistungen, die Tätigkeit als Arzt auf Veranstaltungen, Obdachlosenbetreuung, Flüchtlingsbetreuung im Inland, Durchführung von Flugbegleitungen/ Rückholtransporten, die ärztliche Tätigkeit im Rahmen von polizeilichen Untersuchungen, Erstversorgung auf Schiffen unter deutscher Flagge.