Gesundheit ist Chefsache!

Die Betriebliche Kranken­versicherung

Gesundheitsschutz, der Mitarbeitende begeistert
Mit der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) sichern Sie nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden, sondern stärken auch die Bindung an Ihr Unternehmen. Die bKV bietet umfangreiche Leistungen - von Zahnvorsorge über Sehhilfen bis hin zu Vorsorgeuntersuchungen - und das alles ohne Wartezeiten und Gesundheitsprüfungen. Ihre Mitarbeitenden profitieren sofort von einer umfassenden Absicherung und exklusiven Assistance-Leistungen. Gleichzeitig bleiben die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei bis zur Freigrenze von 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat. Investieren Sie in die Gesundheit Ihrer Belegschaft und machen Sie Ihr Unternehmen attraktiver für qualifizierte Fachkräfte.
Umfassender Schutz für Ihre Mitarbeitenden

Unsere Leistungen im Überblick

Mehr als nur eine Zusatzversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitenden ein breites Spektrum an Gesundheitsleistungen, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden können. Mit unseren innovativen Tarifen erhalten Ihre Mitarbeitenden sofortigen Versicherungsschutz, ohne Wartezeiten oder Gesundheitsprüfungen.

Zu den wichtigsten Leistungen zählen:

• Zahnbehandlungen: Unterstützung bei Füllungen, Wurzelbehandlungen und schmerzstillenden Maßnahmen
• Zahnersatz: Erstattung für Implantate, Kronen, Brücken und Inlays
• Zahnvorsorge: 100 % Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigungen (bis zu 300 € pro Jahr) und Bleaching
• Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen bis zu 300 € pro Jahr
• Arznei-, Heil- und Hilfsmittel: Zuzahlungen für Medikamente, Verbände, Haushaltshilfen und vieles mehr
• Vorsorgeuntersuchungen: Regelmäßige Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten sowie reisemedizinische Schutzimpfungen
• Naturheilkunde: Behandlung durch Heilpraktiker sowie alternative Methoden wie Osteopathie und Chiropraktik
• Krankenhausaufenthalt als Privatpatient: Erstklassige Versorgung in Kliniken und eine umfassende Kostenübernahme

Zusätzlich bieten wir innovative Assistance-Leistungen:

• Arzttermin-Service: Schnelle Vermittlung von Terminen bei Fachärzten
• Videoberatung: Medizinische Beratung per Video mit Rezepten und AU-Bescheinigungen
• Gesundheitsberatung 24/7: Rund um die Uhr Unterstützung bei gesundheitlichen Fragen
• Pflege-Assistance: Beratung und Hilfe bei der Pflege von Angehörigen
• Reha-Management und Zweitmeinung: Unterstützung bei poststationärer Behandlung und Absicherung durch ärztliche Zweitmeinungen

Mehrwert für Arbeitgeber

happy team of employees congratulating their colleague. success concept
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet nicht nur einen wichtigen Gesundheitsschutz für Ihre Mitarbeitenden, sondern auch eine Reihe von Vorteilen, die Ihr Unternehmen stärken. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von der bKV auf vielfältige Weise.

Vorteile für Arbeitgeber:

• Mitarbeiterbindung und -gewinnung: In Zeiten des Fachkräftemangels wird es immer wichtiger, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Eine bKV macht Sie im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende konkurrenzfähiger.
• Reduzierte Krankheitsausfälle: Gesunde Mitarbeitende sind leistungsfähiger. Mit der bKV können Ausfallzeiten durch präventive Gesundheitsleistungen reduziert werden, was zu einer höheren Produktivität führt.
• Steuer- und sozialabgabenfrei: Beiträge zur bKV können bis zu einer Freigrenze von 50 € pro Monat und Mitarbeitendem steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Dies reduziert die Lohnnebenkosten und schafft steuerliche Vorteile.
• Geringer Verwaltungsaufwand: Dank der volldigitalen Verwaltung durch das SIGNAL IDUNA Arbeitgeberportal ist der Aufwand für die Einführung und Verwaltung der bKV minimal. Mitarbeitende können problemlos an- und abgemeldet werden.
• Imageaufwertung: Soziales Engagement und Fürsorge für die Gesundheit der Mitarbeitenden verbessern das Ansehen Ihres Unternehmens.

Mehrwert für Arbeitnehmer

Mature Woman With Fractured Leg Using Digital Tablet In House
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet nicht nur einen wichtigen Gesundheitsschutz für Ihre Mitarbeitenden, sondern auch eine Reihe von Vorteilen, die Ihr Unternehmen stärken. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von der bKV auf vielfältige Weise.

Vorteile für Arbeitnehmer:

• Sofortiger Schutz ohne Wartezeiten: Ihre Mitarbeitenden sind ab dem ersten Tag vollständig abgesichert – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.
• Umfangreiche Gesundheitsleistungen: Von Zahnvorsorge über Sehhilfen bis hin zu alternativen Heilmethoden und Krankenhausaufenthalten als Privatpatient – die bKV bietet umfassenden Schutz für jeden Bedarf.
• Steigerung der Lebensqualität: Mit zusätzlichen Services wie dem Arzttermin-Service, der Videoberatung und der 24/7-Gesundheitsberatung haben Ihre Mitarbeitenden jederzeit Zugang zu wichtigen Gesundheitsinformationen und medizinischer Unterstützung.
• Zahnersatz und Sehhilfen: Erstattungen für teuren Zahnersatz und Sehhilfen entlasten Mitarbeitende finanziell, während präventive Leistungen wie Zahnreinigungen ihre langfristige Gesundheit fördern.
• Datenschutz garantiert: Alle Gesundheitsdaten Ihrer Mitarbeitenden bleiben privat und werden nicht an den Arbeitgeber weitergegeben.

Mit der bKV von SIGNAL IDUNA investieren Sie in die Zukunft Ihrer Mitarbeitenden und in den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Die Kombination aus steuerlichen Vorteilen, reduziertem Verwaltungsaufwand und gesteigerter Mitarbeiterzufriedenheit macht die bKV zu einem wertvollen Instrument für Unternehmen jeder Größe.

So sparen Sie mit der bKV Steuern

Nutzen Sie steuerliche Vorteile

Sachbezug - Steuerfrei bis 50 €

Beiträge zur bKV können bis zu einer Freigrenze von 50 € monatlich als steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug gewährt werden. Dieser Betrag zählt nicht zum regulären Gehalt, sodass weder für den Arbeitgeber noch für die Mitarbeitenden zusätzliche Lohnnebenkosten anfallen. Zu den 50 € Sachbezügen zählen auch andere geldwerte Vorteile wie Tankgutscheine, Warengutscheine oder Zuschüsse zum Fitnessstudio. Diese werden addiert und dürfen die 50 € Freigrenze nicht überschreiten. • Vorteil: Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer fallen keine Steuern oder Sozialabgaben an, solange die Beiträge unterhalb der 50 €-Grenze bleiben. • Vorteil: Arbeitgeber können verschiedene Sachbezüge kombinieren, solange die Summe 50 € monatlich nicht übersteigt, um steuer- und sozialabgabenfreie Leistungen anzubieten.

Was passiert, wenn die 50 € Freigrenze überschritten wird?

Wird die 50 € Freigrenze für Sachbezüge überschritten, wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. Dabei können die überschüssigen Beiträge aber pauschal nach § 37b oder § 40 EStG versteuert werden. • Vorteil: Auch bei Überschreitung der Freigrenze können die Beiträge steuerlich begünstigt werden. Pauschal versteuerte Beiträge unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht und sind für den Arbeitgeber als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Pauschalversteuerung nach § 37b EStG

Bei der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG werden die Beiträge zur bKV mit einem pauschalen Steuersatz von 30 % versteuert. Zusätzlich fallen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Diese Regelung gilt auch für Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitenden. • Vorteil: Die bKV kann pauschal versteuert werden, ohne dass für den Arbeitnehmer zusätzliche Sozialabgaben anfallen. Der Arbeitgeber kann die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.

Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG

Eine alternative Möglichkeit zur Versteuerung der bKV besteht nach § 40 Abs. 1 EStG. Dabei wird ein pauschaler Steuersatz individuell vom Betriebsstättenfinanzamt festgelegt. Diese Regelung gilt in der Regel für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden. Beiträge, die pauschal nach § 40 Abs. 1 versteuert werden, sind ebenfalls von der Sozialversicherungspflicht befreit. • Vorteil: Durch die Pauschalversteuerung entfällt die Sozialversicherungspflicht für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann die Beiträge als Betriebsausgabe steuerlich absetzen.

Steuerliche Behandlung für den Arbeitnehmer

Die bKV-Leistungen sind für den Arbeitnehmer gemäß § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Dies gilt für die in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen, die nicht zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet werden. • Vorteil: Arbeitnehmer profitieren von der bKV, ohne dass sie die erhaltenen Leistungen versteuern müssen.