Gesundheitsbudget
- GesundAKTIV+2
- ZahnBest+
- UnfallPrivat*
Störer
Tarifratgeber
Gesundheitsbudget - was ist drin
Folgende Leistungspakete stehen zur Wahl
Bis zu einer Budget-Höhe von 600 EUR pro Versicherungsjahr sind folgende
Leistungen erstattungsfähig:
Ambulante Leistungen
- 100 % für Sehhilfen bis zu einer Erstattung von maximal 300 EUR im
Versicherungsjahr
- 100 % für Operationen zur Sehschärfenkorrektur
- 100 % für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
- 100 % für Präventionskurse
- 100 % für Naturheilkundliche Heilbehandlung durch Heilpraktiker, Ärzte und
Arznei-/Verbandmittel
- 100 % für Kinesiologisches Taping bis zu einer Erstattung von maximal 100 EURim Versicherungsjahr
- 100 % für gesetzliche Zuzahlungen
- 100 % für Restkosten für Hilfsmittel
Zahnärztliche Behandlung
- 100 % für Zahnbehandlung (inkl. Füllungen und Aufbissbehelfe)
- 100 % für prophylaktische zahnärztliche Maßnahmen inkl. Professioneller
Zahnreinigung bis maximal 300 EUR pro Versicherungsjahr)
- 100 % für zahnaufhellende Maßnahmen bis maximal 100 EUR pro
Versicherungsjahr
- 100 % für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung
Ergänzungstarif mit Leistungen für zahnärztliche Behandlung
- 100 % Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung
- 70 % Zahnersatz (außerhalb der Regelversorgung)
- 70 % Kieferorthopädie bis zu einem erstattungsfähigen Betrag von 1.500 EUR,
sofern die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen hat (Die
Altersgrenze entfällt bei Unfall).
Die Erstattungsprozentsätze gelten jeweils inklusive der Vorleistung der GKV oder
PKV.
Zahnärztliche Leistungen sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für
Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig.
Stationäre Heilbehandlung in Deutschland nach Unfall
- 100 % freie Krankenhauswahl
- 100 % wahlärztliche Behandlung ohne tarifliche Begrenzung auf die Höchstsätze
der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- 100 % Ein- oder Zweibettzimmer
- oder 50 EUR Krankenhaustagegeld (vorausgesetzt es wird keinerlei
Kostenerstattung der vorgenannten Leistungen beansprucht)
- 100 % nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für privatärztliche
Leistungen bei ambulanten Operationen, die eine stationäre Behandlung ersetzen
- 100 % gesetzliche Zuzahlung im Krankenhaus (max. für 28 Tage pro
Kalenderjahr)
Zusätzlich versichert ist ein Pflegegeld entsprechend des festgestellten
Pflegegrades bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit: