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Mehrwert für Mitarbeitende

Gesundheitsbudget

Betriebliche Kranken­versicherung
  • GesundAKTIV+2
  • ZahnBest+
  • UnfallPrivat*
Störer

Tarifratgeber

Gesundheitsbudget - was ist drin
Diese Budgetvarianten gewähren Ihren Mitarbeitenden viel Spielraum innerhalb des von Ihnen festgelegten Leistungspaketes und Budgets. Die Höhe des Budgets beträgt wahlweise 300, 600, 900, 1.200 oder 1.500 Euro pro Versicherungsjahr.

Folgende Leistungspakete stehen zur Wahl

Bis zu einer Budget-Höhe von 600 EUR pro Versicherungsjahr sind folgende

Leistungen erstattungsfähig:

Ambulante Leistungen

  • 100 % für Sehhilfen bis zu einer Erstattung von maximal 300 EUR im

Versicherungsjahr

  •  100 % für Operationen zur Sehschärfenkorrektur
  •  100 % für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
  •  100 % für Präventionskurse
  •  100 % für Naturheilkundliche Heilbehandlung durch Heilpraktiker, Ärzte und

Arznei-/Verbandmittel

  •  100 % für Kinesiologisches Taping bis zu einer Erstattung von maximal 100 EURim Versicherungsjahr

  •  100 % für gesetzliche Zuzahlungen
  •  100 % für Restkosten für Hilfsmittel

Zahnärztliche Behandlung

  •  100 % für Zahnbehandlung (inkl. Füllungen und Aufbissbehelfe)
  •  100 % für prophylaktische zahnärztliche Maßnahmen inkl. Professioneller

Zahnreinigung bis maximal 300 EUR pro Versicherungsjahr)

  •  100 % für zahnaufhellende Maßnahmen bis maximal 100 EUR pro

Versicherungsjahr

  •  100 % für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung

Ergänzungstarif mit Leistungen für zahnärztliche Behandlung

  • 100 % Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung
  •  70 % Zahnersatz (außerhalb der Regelversorgung)
  •  70 % Kieferorthopädie bis zu einem erstattungsfähigen Betrag von 1.500 EUR,

sofern die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen hat (Die

Altersgrenze entfällt bei Unfall).

Die Erstattungsprozentsätze gelten jeweils inklusive der Vorleistung der GKV oder

PKV.

Zahnärztliche Leistungen sind bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für

Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig.

Stationäre Heilbehandlung in Deutschland nach Unfall

  •  100 % freie Krankenhauswahl
  •  100 % wahlärztliche Behandlung ohne tarifliche Begrenzung auf die Höchstsätze

der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

  •  100 % Ein- oder Zweibettzimmer
  •  oder 50 EUR Krankenhaustagegeld (vorausgesetzt es wird keinerlei

Kostenerstattung der vorgenannten Leistungen beansprucht)

  •  100 % nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für privatärztliche

Leistungen bei ambulanten Operationen, die eine stationäre Behandlung ersetzen

  •  100 % gesetzliche Zuzahlung im Krankenhaus (max. für 28 Tage pro

Kalenderjahr)

Zusätzlich versichert ist ein Pflegegeld entsprechend des festgestellten

Pflegegrades bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit: