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Für das Wichtigste im Leben - Ihre Gesundheit

Kranken­versicherung für Beamte

Beamte benötigen besonderen Schutz
- Höchstleistung ohne Selbstbeteiligung
- Individueller Schutz mit Bausteinen
- Individuelle Beratung und Betreuung

Passend zu den jeweiligen Beihilfequoten und der geltenden Verordnung finden Sie bei uns die passende Absicherung.

Gerne berate ich Sie individuell, egal ob ganz frisch im Beamtenverhältnis oder mit dem Wunsch zum Wechsel.

Beihilfe - Individuelle und Pauschale

Der Gesetzgeber sieht für Beamte eine besondere Versorgung bei Krankheit vor.

Die individuelle Beihilfe:

Die sog. individuelle Beihilfe übernimmt je nach Bundesland ein Teil der Krankheitskosten oder besser gesagt einen Prozentsatz der jeweiligen Rechnung. Je nach Bundesland und Verornung sind dies zwischen 50% bis 70% und teilweise bis zu 90%. Das bedeutet die noch offene Lücke muss privat geschlossen werden. Mit der privaten Krankenversicherung haben Sie somit je nach Tarif die beste Vorsorge. Gleichzeitig sollte Ihre Absicherung zu Ihnen passen. Ob Hochleistung ohne Einschränkungen oder einen günstigen Preis wir finden zusammen einen passenden Tarif.
Für die Einordnung sind ausschlaggebend die Anzahlt der Kinder und der Status der Beihilfeberechtigten Person.

Die pauschale Beihilfe:

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen haben Beamte sowie Anwärter die Möglichkeit die Pauschale Beihilfe zu beantragen. Diese Übernimmt 50% der Kosten für die Krankenversicherung. Diese kann in dem Fall auch eine gesetzliche Krankenkasse sein.

Beide Varianten können sinnvoll sein je nach Situation.

Die Wahl zur Pauschalen Beihilfe kann jedoch nicht mehr geändert werden. Mit Ausnahme der Verbeamtung auf Probe / Lebenszeit, da dies einer Neueinstellung gleicht.

Daher sollten beide Wege individuell geprüft werden.

Weitere Informationen

Sie sind Beamter/in und fragen sich, wie Sie Ihr Kind versichern? Je nach Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten: 1. Ihr Partner ist gesetzlich krankenversichert, hat Ihr Kind Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Dies gilt solange Sie unter 69.300€ im Jahr verdienen (Stand 2024) - oder besser gesagt nach Bundesbesoldung A13 - 4 je nach Zulagen. Leistungstechnisch sollten hier die Lücken der gesetzlichen Krankenkasse aufgefangen werden mit Krankenzusatzversicherungen. 2. Ihr Kind kann bei Ihnen als berücksichtigungsfähiges Kind Beihilfe erhalten. Die Höhe der Beihilfe beträgt je nach Bundesland 80% - 90%. Die offenen Prozent werden privat abgesichert. Damit ist Ihr Kind privat versichert und je nach Tarif bleiben keine Wünsche offen. Kostentechnisch bewegt sich diese Absicherung zwischen 30€ und 50€. Diese Variante wird sehr gern gewählt, da Leistungen für einen kleinen Preis sehr gut versichert sind. Auch Kinder von Beamten, die Heilfürsorge erhalten, haben einen Anspruch auf Beihilfe. Hier werden Kinder ebenso versichert wie oben erläutert. Ein Anspruch auf Heilfürsorge für Kinder gibt es nicht. In der Elternzeit erhält der Beamte unabhängig der Anzahl der Kinder für den Zeitraum der Elternzeit 70% Beihilfe. Zudem kann ein Zuschuss zur Krankenversicherung bei der jeweiligen Beihilfestelle beantragt werden. Dieser beträgt bspw. in Brandenburg momentan 31€ pro Monat. Beamte, die freie Heilfürsorge erhalten, können seit dem 01.01.2022 auch während der Elternzeit in der freien Heilfürsorge verbleiben. Auf Antrag gilt jedoch ein eigener Beihilfeanspruch. Sollten beide Elternteile Beamte sein, sind auch hier Berücksichtigungsfähigkeiten möglich.
Um Rechnungen der Ärzte schnell erstattet zu bekommen, sollten die Wege zur Beihilfe und zur PKV bekannt sein. Die Rechnungen reichen Sie bei uns am schnellsten über die App ein. Alternativ natürlich per Post oder über das Signal Iduna Portal. Die Beihilfe muss per Beihilfeantrag des jeweiligen Landes beantragt werden. Teilwiese Verfügen die Beihilfestellen über eine App, ansonsten erfolgt die Erstattung per schriftlichen Antrag. Die Anträge für die im Kreis vertretenden Bundesländer finden Sie hier: Brandenburg: https://zbb.brandenburg.de/zbb/de/beihilfe/individuelle-beihilfe/ Bund: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/1_Antrag/antrag_node.html;jsessionid=B7F64F6DCB87AAA9C196F330045AD368.intranet661 Beihilfeanträge Berlin: https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/beihilfe/formulare-merkblaetter/
Der Grundstein für die Beamtenlaufbahn wurde gelegt und Sie sind Anwärter/in oder Referendar/in? Die nächsten Schritte um sich für die Zukunft auf Ihren Beruf und nicht auf Versicherungen zu konzentrieren erklären wir gerne. Zuerst sollten Sie sich informieren, welche Art der Absicherung der Dienstherr / Land zur Verfügung stellt. Zum einen erhalten bspw. Polizisten oder Soldaten die sog. Heilfürsorge je nach Bundesland und Dienstlaufbahn. Referendare und Zollbeamte erhalten zum anderen Beihilfe. Die Heilfürsorge ist eine 100% Absicherung über den Dienstherrn. Hier sollte eine sog. Anwartschaft den Gesundheitszustand für die spätere Pension sichern. Verpflichtend muss der Heilfürsorgeberechtigte eine Pflegepflichtversicherung nachweisen. Beides finden Sie bei uns. Sollten Sie Beihilfeberechtigt sein als Anwärter/in, Beamter/in auf Widerruf / Referendar/in haben Sie zwei Möglichkeiten der Absicherung: 1. Sie bleiben in der gesetzlichen Krankenkasse und sollten pauschale Beihilfe (falls vorhanden im Bundesland) als Kostendämpfung beantragen 2. Sie versichern sich zur individuellen Beihilfe privat. Die Quoten für Anwärter/in, Beamter/in auf Widerruf / Referendar/in sind identisch wie für Beamte auf Lebenszeit (siehe "Die Beihilfe" oben) gleichzeitig sind die Kosten für die private Absicherung meist noch günstiger als die gesetzliche Krankenkasse. Berechnen Sie Ihren Beitrag in der privaten Krankenversicherung als Anwärter/in, Beamter/in auf Widerruf / Referendar/in :