Die individuelle Beihilfe:
Die sog. individuelle Beihilfe übernimmt je nach Bundesland ein Teil der Krankheitskosten oder besser gesagt einen Prozentsatz der jeweiligen Rechnung. Je nach Bundesland und Verornung sind dies zwischen 50% bis 70% und teilweise bis zu 90%. Das bedeutet die noch offene Lücke muss privat geschlossen werden. Mit der privaten Krankenversicherung haben Sie somit je nach Tarif die beste Vorsorge. Gleichzeitig sollte Ihre Absicherung zu Ihnen passen. Ob Hochleistung ohne Einschränkungen oder einen günstigen Preis wir finden zusammen einen passenden Tarif.
Für die Einordnung sind ausschlaggebend die Anzahlt der Kinder und der Status der Beihilfeberechtigten Person.
Die pauschale Beihilfe:
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen haben Beamte sowie Anwärter die Möglichkeit die Pauschale Beihilfe zu beantragen. Diese Übernimmt 50% der Kosten für die Krankenversicherung. Diese kann in dem Fall auch eine gesetzliche Krankenkasse sein.
Beide Varianten können sinnvoll sein je nach Situation.
Die Wahl zur Pauschalen Beihilfe kann jedoch nicht mehr geändert werden. Mit Ausnahme der Verbeamtung auf Probe / Lebenszeit, da dies einer Neueinstellung gleicht.
Daher sollten beide Wege individuell geprüft werden.